Als Verkäufer bekommt man sein Geld nicht direkt vom Käufer, sondern von Ebay;
Es sei denn, der K behauptet, das der Artikel von der Beschreibung abweicht oder nicht ankam. Dann bekommt der Käufer sein Geld incl. Portokosten zurück.
ZitatErhält der Kunde trotz Zahlung den Artikel nicht oder weicht er erheblich von der Artikelbeschreibung ab, will Ebay das Geld inklusive Versandkosten zurückzahlen
Mal gespannt, wer und anhand welcher Daten entscheidet, ob der Artikel "erheblich" von der Beschreibung abweicht. Und unversichert als privater VK sollte man dann auch nicht mehr versenden. Wenn es (angeblich) nicht ankommt => Käuferschutz! So wie jetzt schon "dank" Paypal
Ich sehe den Ärger als VK schon ...
ZitatAlles anzeigenWird ein Käuferschutzfall gemeldet nachdem die Auszahlung bereits erfolgt ist, können Auszahlungen für später verkaufte Artikel bist zur Höhe des Käuferschutzsfalles einbehalten werden !!
Wenn wegen einer Transaktion ein Käuferschutzfall gemeldet oder die Zahlung des Käufers vom Zahlungsdienstleister des Käufers zurückgebucht wurde, kann sich die Auszahlung verzögern.
- Die Auszahlung wird so lange zurückgehalten, bis der Käuferschutzfall oder Fall wegen einer Rückbuchung geklärt ist.
- Wenn der Fall eröffnet wird, nachdem die Auszahlung für die betroffene Transaktion bereits stattgefunden hat, können Auszahlungen für zukünftige Transaktionen bis zur Höhe des entsprechenden Betrags so lange einbehalten werden, bis der Fall geklärt ist.
- Abhängig vom Ergebnis des Käuferschutzfalls oder Falls wegen einer Rückbuchung wird Ihnen der ausstehende Betrag ausgezahlt, nachdem der Fall geklärt wurde, oder der Betrag wird dem Käufer zurücküberwiesen.
eBay behält sich darüber hinaus das Recht vor, Zahlungen zeitweise einzubehalten, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Käuferschutzfall oder ein Fall wegen einer Rückbuchung unmittelbar bevorsteht