Erfahrungen mit dem Zoll

  • Hier haben ja sicherlich schon einige mal Wagen in den USA bestellt.

    Hat jemand aktueller Erfahrungen mit den Kosten, die damit verbunden sind? Fällt immer Einfuhrumsatzsteuer an? Welche Gebühren musstet ihr noch zahlen?

    Wäre prima, wenn der ein oder andere mal was dazu mitteilen würde.

  • EUSt fällt bei Importen von Händlern immer an (19%). Zoll jenachdem wie fit Dein Zöllner, bzw. Du bist... bis zu 11%.

    GO!!!Markus hat da aber gute Erfahrungen betreffend den Zollabgaben, frag den mal.

    Grüße & a+

    Richard `Zippo` M.

    • Offizieller Beitrag

    Bei korrekter Wertangabe des Inhalts oder - falls keine Rechnung außen angehängt ist - gegen Vorlage des Kaufbeleges:

    Variante 1:
    Post stellt zu und zieht die Zollgebühren direkt ein ==> 4,7% + 19% = 24,59 % auf Gesamtkosten (inkl. Versandkosten)

    Variante 2:
    Post stellt Benachrichtigung zu und du mußt mit Kaufbeleg zu deinem Zollamt ==> 4,7% + 19% = 24,59 % auf Gesamtkosten (inkl. Versandkosten)

    Variante 3:
    Post stellt zu ohne vorher durch den Zoll damit zu gehen ==> Glück gehabt
    (Je größer die Sendung je unwahrscheinlicher wird dieser Fall. Ist die Sendung vom Wert korrekt deklariert und der Wert ist über 22€ (inkl. Versand) kommt dieser Fall nur gaaaaanz selten vor)

    Hin und wieder werden die 4,7% nicht berechnet und man zahlt "nur" die 19%, ist aber sehr selten

  • Hi Markus,
    wenn du dich damit so gut auskennst hätte ich da mal ne Frage an dich.
    Ich flieg den Sommer vielleicht rüber und werd mir ein paar NASCARs mitnehmen. Wie siehts denn da mit Freimenge bzgl. Einfuhr aus. Irgendwo hab ich mal gelesen, dass der Gesamtwert für Geschenke und Waren für den persönl. Gebrauch 150€ betragen sollen, stimmt das so?

    Danke

    Gruß Tobi

  • ups, da ist ja schon eine antwort , aber jetzt haste es aus der selben quelle auf jeweils anderen seiten gleich 2mal bestätigt. ;)

  • und Danke MArkus! Dann probiere ich es mal selbst zu importieren, bei Dir sind die Nascars ja leider so teuer ;)

  • Zitat von "Snoop.Y"

    und Danke MArkus! Dann probiere ich es mal selbst zu importieren, bei Dir sind die Nascars ja leider so teuer ;)


    Ja Super. Noch einen Satz, den die Welt nicht braucht.

  • Macbambi

    Das war wirklich ein Dankeschön für die detaillierten und schnellen Auskünfte.... nichts mit ironie oder sonstwas.

    oder was meinst Du?

  • Zitat von "GO!!!Markus"

    Du, das weiß ich garnicht so genau da mich immer nur der Versand interessiert hat, aber ich glaube von privat als Geschenk oder so liegt das sogar bei 175€ oder so... aber da sollte http://www.zoll.de helfen

    Danke Markus, ich werd mal schaun dass ich, wenn ich fahr, ein paar mitrüber bringen kann.

    Gruß Tobi

  • Anlässlich eines Zeitungsbeitrages, habe ich mich einmal schlau gemacht und füge der Vollständigkeit halber noch eine Info hinzu:

    Postsendungen im Wert von bis zu 22 € sind immer eingangsabgabenfrei. Es gibt Ausnahmen, darunter fallen jedoch nicht unsere geliebten Slotcars.
    Die Bezeichnung "Wert" bezieht sich in diesem Fall auf den reinen Warenwert, also ohne Frachtgebühren.

    Siehe auch:
    http://www.zoll.de/c0_reise_und_p…dung/index.html

    Schöne Grüße
    Markus

  • Bemessungsgrundlage bei der Abgabenberechnung ist der Zollwert. Liegen der Einfuhr keine kommerziellen Erwägungen zugrunde, sind die Postgebühren - sofern diese nicht angemeldet - zum Zollwert nicht hinzuzurechnen.
    Bei Einfuhren zu kommerziellen Zwecken gehört Porto dagegen immer in voller Höhe - d.h. bis zum Bestimmungsort im Inland - zum Zollwert. Da die Posttarife nicht nach Beförderungskilometern gestaltet sind, kommt eine Aufteilung in innergemeinschaftliche und außerhalb der Gemeinschaft entstandene Kosten nicht in Betracht.

    Einfuhrabgaben von weniger als 5 Euro werden nicht erhoben.

  • Zitat von "GoMichel"

    Bemessungsgrundlage bei der Abgabenberechnung ist der Zollwert. Liegen der Einfuhr keine kommerziellen Erwägungen zugrunde, sind die Postgebühren - sofern diese nicht angemeldet - zum Zollwert nicht hinzuzurechnen.
    Bei Einfuhren zu kommerziellen Zwecken gehört Porto dagegen immer in voller Höhe - d.h. bis zum Bestimmungsort im Inland - zum Zollwert. Da die Posttarife nicht nach Beförderungskilometern gestaltet sind, kommt eine Aufteilung in innergemeinschaftliche und außerhalb der Gemeinschaft entstandene Kosten nicht in Betracht.

    Einfuhrabgaben von weniger als 5 Euro werden nicht erhoben.

    Da hier nichts Bemessen wird, spielt der Zollwert auch keine Rolle. Postsendungen bis zu einem Warenwert (ohne Fracht) von 22 € sind eingangsabgabenfrei, auch bei Einfuhren zu kommerziellen Zwecken.
    (Bei 22,01 € Warenwert muss, von Ausnahmen 'mal wieder abgesehen, verzollt werden. Die Höhe der Eingangsabgaben richtet sich dann u.a. nach dem Zollwert der Waren. Hierzu zählen dann auch die in Rede stehenden Frachtkosten).

    Schöne Grüße
    Markus

  • Zitat von "GO!!!Markus"


    Hin und wieder werden die 4,7% nicht berechnet und man zahlt "nur" die 19%, ist aber sehr selten

    Nach längerer Recherche komme ich zu dem Schluss, dass das der Normalfall sein sollte.
    Hierzu schlage ich folgende Argumentation bei der mündlichen Zollanmeldung an der Postzollstelle vor:
    Da eine Slotcar-(Carrera)bahn in der Regel von mind. zwei Personen bespielt wird, hat sie den Charakter eines Gesellschaftsspiels. (Anmerkung: Eine Schiene hat zwei Slots und man kann auch gegen sich selbst "Mensch ärgere dich nicht" spielen). Aus diesem Grunde reihe ich die Ware unter der Code-Nr. 9504 9010 000 "Elektronische Autorennspiele, die den Charakter von Gesellschaftsspielen haben" ein.
    Hierfür gilt der Drittlandszollsatz "frei".
    Bei der Einfuhr einzelner Slotcars hilft folgende Argumentation:
    Aufgrund seiner Charakteristik ist ein solches Fahrzeug dazu bestimmt, ausschließlich auf einer Slotcar-(Carrera)Bahn zu fahren. Daher ist es gem. Anmerkung 3 zu Kapitel 95 als Teil eines "elektronischen Autorennspiels, das den Charakter eines Gesellschaftsspiels hat" genau wie die Hauptware einzureihen. Also 9504 9010 000, Zollsatz "frei"

    Klingt ein wenig kompliziert, ist aber meines Erachtens recht schlüssig.
    Dies ist meine höchst persönliche, ganz private Auffassung. Aber Achtung: Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge. :wink: Sollte der Zollbeamte Eurer Argumentation nicht folgen, hilft nur noch das Erwirken einer verbindlichen Zolltarifauskunft. Die ist jedoch kostenpflichtig....

    Schöne Grüße
    splits11

  • Zitat von "splits11"

    Aber Achtung: Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge. :wink: Sollte der Zollbeamte Eurer Argumentation nicht folgen, hilft nur noch das Erwirken einer verbindlichen Zolltarifauskunft. Die ist jedoch kostenpflichtig....

    Schöne Grüße
    splits11

    Dem kann ich nur zustimmen.

    Eine Anmerkung sei aber noch erlaubt: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es auch hinaus.

    Ich habe öfters mit dem Zoll zu tun und durfte auch schon häufig nette Einleitungssätze wie "Was soll denn die Scheiße hier, seit wann muss man denn für so was zahlen?" mithören.

    Daher: Lieber offen und ehrlich sagen, dass man ein völlig verrückter Carrerabahnfahrer ist, der all sein Herzblut in diese kleinen Elektrowägelchen steckt, die in Schlitzen um die Wette rasen. 8)

    Gruß

    Frank

  • Das nenne ich mal sehr interessant.

    @splits11: Mal ne etwas OT Frage zum Thema Zoll, gibts so eine Regulierung auch für Actionfiguren?

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