Liebe Mitraser,
ich bekam heute die Info eines Teilnehmers vom Wochenende, das bei seinem Kind Kopflausbefall festgestellt wurde.
Es handelte sich nicht um einen Übernachtungsgast, so dass die Jugendfarm bzw. eine der Schlafstellen davon nicht berührt sind.
Es ist zwar davon auszugehen, dass die Läuse
aus der Schule mitgebracht wurden, aber 100%tige Sicherheit besteht nicht.
Ich gebe den Hinweis hier, da es sich um eine meldepflichtige
Infektionskrankheit handelt (§34 Infektionsschutzgesetz).