Nachbau (Fake?!?) der Kurve K2?

  • Sorry nicht Gebrauchsmusterschutz...

    Sondern: Geschmacksmuster
    und da sind wir ganz eindeutig bei den Verbindungsteilen usw...

    Text einer Anwaltskanzlei:
    Geschmacksmuster dienen dem Schutz von Formgebung und Design, ganz gleich, ob industriellen, kunsthandwerklichen oder künstlerischen Ursprungs.
    Anders als das Urheberrecht entsteht der Geschmacksmusterschutz nicht "automatisch" mit der Ausarbeitung eines Musters oder einer Form, sondern nur durch Anmeldung und Eintragung bei den zuständigen Behörden.

    Wo immer frei wählbare Muster- und Formgebung im Spiel ist, können Geschmacksmuster diese gewählten Formen und Muster zwei- bzw. dreidimensional schützen, und sie tun dies an den überraschendsten Stellen: so schützen etwa Kekshersteller damit die Form ihrer Kekse gegen Nachahmung, und Automobilhersteller decken Karosserieersatzteile durch Geschmacksmuster ab und sichern sich so das Ersatzteilgeschäft.

  • Design-Schutz für die GO? Das halte ich für unwahrscheinlich (ich sprech von den Schienen). Ich wüßte nicht, was hier die für den Schutz erforderliche Eigenart begründen sollte.

    Aber wie früher schon gesagt: Wesentlich scheint mir der wettbewerbsrechtliche Aspekt zu sein, daß man sich nicht ohne weiteres in das gemachte Nest setzen darf, indem man zur GO-Serie passende (kompatible) Schienen anbietet, also ausnutzt, daß der Markt erst einmal von einem anderen überhaupt eröffnet worden ist und sich dann in seine Serie einklinkt.

    Dirk

  • Der Geschmacksmusterschutz ist genau das was du in deinem Posting beschreibst! ;)

    Zitat

    Design-Schutz für die GO? Das halte ich für unwahrscheinlich (ich sprech von den Schienen). Ich wüßte nicht, was hier die für den Schutz erforderliche Eigenart begründen sollte.

    Die Eigenarten lassen sich in einer technischen Zeichnung sehr genau beschreiben, Breite/Höhe/ Form der Anschlüsse etc.

    Es geht darum Plagiate zu verhindern, die das Design des Originals kopieren, wenn es sogar soweit geht das sie technisch kompatibel sind wird es haarig.
    Es geht aber hauptsächlich um Teile die sichtbar sind,
    (deshalb mußte ich mir auch schon den 2. verfluchten Blinkerhebel bei Opel kaufen)
    Schienen gehören sicherlich dazu... immerhin haben wir uns in dem Thread hier schon darüber unterhalten wie man die Oberfläche identisch hinbekommt... Motoren für die Go-Wagen darf man 100% anbieten ohne Ärger zu bekommen

  • ich hab keine ahnung von alledem, aber in dem fall hier mit kurve2
    bietet man nur erweitertes zubehör an, was es bis dato nicht gibt.
    es ist ja nicht so, dass man kurve 45 oder 90 herstellennd verkaufen
    will.
    (in diesem thread ging es doch um kurve2 bzw. vierspurig)

    was ist denn mit dem beispiel brio eisenbahn?
    es gibt das "original" und es gibt etliche andere anbieter, deren schienen
    doch recht gleich zu brio sind, damit alles kompatibel zu brio ist.

    nichts anderes auch für die go und hier geht es nicht um das kopieren
    der schienen, sondern um ein weiteres kurvensystem, was kompatibel
    zur go ist.


    gruß
    alex

  • hei komme aus bochum wo bekomme ich autos von fastlane und artin
    bin auf go umgestiegen
    war uni fahrer :D :D

  • Kurz zur Klarstellung:

    Patent-/Gebrauchsmusterschutz = Schutz von technischen Erfindungen: Liegt für die GO-Schienen wohl nicht vor.

    Designschutz = Geschmacksmusterschutz: Geschützt wird ein zweidimensionals Muster/eine dreidimensionale Form, aber nur wenn im geschmacksmusterrechtlichen Sinne Neuheit und Eigenart vorliegen. Neuheit ist dabei ungefähr das, was wann erwart, d.h. es darf noch kein im wesentlichen identisches Muster gegeben haben. Eigenart heißt einfach gesagt, daß das Muster eine bestimmten "Pfiff" aufweisen muß, also etwas, was es in besonderer Weise vom bekanten Formenschatz abhebt. Und genau das sehe ich bei den GO-Schienen nicht. Die sehen halt aus, wie solche Schienen aussehen (müssen).

    Ja, und wenn man nun etwas anbiete, was es von dem Originalhersteller gar nicht gibt, nämlich die Kurve mit dem anderen Krümmungsradius...?

    Privat ist das, wie ja schon festgestellt worden ist, gar kein Problem. Aber es fängt ja schon damit an, daß man bei einer möglichen Sammelbestellung wohl einen gewerblichen Hersteller beauftragen würde. Der würde andererseits ja nur deswegen aktiv werden, weil man auf Ihn zugeht. Kann das denn ein wettbewerbsrechtliches Verhalten sein? Schwierig...

    Aber wahrscheinlich wäre selbst die Herstellung von einigen hundert Kurven immer noch so teuer, daß sich die Sache damit erledigt hat. Schade, so werde ich nie gleichzeitig gegen meine beiden Kinder antreten können :(

    Dirk

  • hi,
    ich sehe den thread noch nicht als geschlossen an.
    wenn die neue kurve erst mal zu haben ist, werden bestimmt noch einige
    beiträge dazu geschrieben.

  • hi,

    in diesen beitrag ging es um eine 4spurige-selbstgeschnitzte-90°kurve von der es nie richtige beweissfotos gab - dieser fake ist eigentlich doch geschichte - zum glück.

    salut
    go!!!tothemax

    Signaturen sind doof!

    • Offizieller Beitrag

    Naja, aber hier ging es ja eigentlich immer um den Nachbau dieser Kurven. Und da es die ja nu offiziell gibt ist ein Nachbau ja völlig uninteressant geworden und damit dieser Beitrag tatsächlich eigentlich überflüssig.
    Aber wer hier was schreiben will .... nur zu, kann ja jeder schreiben wo er will :lol:

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